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Glossar

Fachbegriffe aus der Sozialversicherung, kurz erklärt. Begriffe mit Glossar-Eintrag sind in den Dokumenten der Website automatisch verlinkt.

B

  • Betriebskrankenkasse

    Krankenkasse, die ursprünglich von einem oder mehreren Unternehmen für ihre Beschäftigten errichtet wurde.

K

  • Krankenstand

    Anteil der Arbeitsunfähigkeitstage an den Kalendertagen aller beschäftigten Mitglieder.

V

  • Vorhaltepauschale

    Vergütungsanteil der Krankenhausreform, der unabhängig von der Fallzahl für das Vorhalten von Leistungsgruppen gezahlt wird.

Z

  • Zusatzbeitrag

    Jede gesetzliche Krankenkasse legt die Höhe ihres Zusatzbeitrags eigenständig fest; der durchschnittliche Zusatzbeitrag dient als Orientierungsgröße.